Hausinstallation

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Teil 1 Hausinstallation allgemein

1. Was ist eine Trinkwasser-Hausinstallation?
Die Trinkwasserhausinstallation (Hausinstallation) besteht aus den Rohren, Armaturen und Geräten vom Übergabepunkt (in der Regel die Hauptabsperrvorrichtung) bis zur Entnahmestelle (Wasserhahn). Die Hausanschlussleitung beginnt an der Versorgungsleitung in der Straße und endet am Übergabepunkt.

2. Wer ist für die Installation verantwortlich?
Für die Hausinstallationen sind in erster Linie der Anschlussnehmer (Usi = Unternehmer oder sonstiger Inhaber) und außerdem der Benutzer (Mieter, Pächter) verantwortlich. Sie sind verpflichtet, für den einwandfreien Zustand der Hausinstallation und für eine regelmäßige Wartung zu sorgen (DIN EN 806 und DIN EN 1717).
Für die Hausanschlussleitungen und deren einwandfreien Zustand ist im Regelfall das Wasserversorgungsunternehmen verantwortlich, wobei der Grundstückseigentümer die entstandenen Kosten dafür gemäß § 2 der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung zu erstatten hat, soweit sich die Anschlussleitungen nicht im öffentlichen Straßengrund befinden.

3. Wer darf Arbeiten an der Hausinstallation vornehmen?
Für eine Hausinstallation stehen heute Werkstoffe in großer Vielfalt zur Verfügung. Nicht alle von ihnen können jedoch in jedem Wasserversorgungsgebiet verwendet werden. Die Möglichkeit des Einsatzes muss durch Wasseruntersuchungen und Bewertung der Analyseergebnisse festgestellt werden.

Die einzelnen Einsatzbereiche ergeben sich aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.05.2001 (BGBI. I S. 959), mit dritter Änderungsverordnung vom 18. November 2015 in Verbindung mit dem technischen Regelwerk (DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN 50930 - 6). Hausinstallationen dürfen deshalb nur durch das Wasserversorgungsunternehmen selbst oder durch ein Installationsunternehmen vorgenommen werden, welches die Regeln der Technik beherrscht und dementsprechend in das Installateurverzeichnis des ZWAS oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist (§ 10 Abs. 4 Wasserbenutzungssatzung).

Darüber hinaus dürfen nach § 9 Abs. 2 und 3 der Wasserbenutzungssatzung nur Materialien und Geräte in Hausinstallationen verwendet werden, die mindestens den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Die Beauftragung eines eingetragenen Installationsunternehmens ist bei der Neuinstallation und bei wesentlichen Änderungen bestehender Hausinstallationen unerlässlich. Eine wesentliche Änderung ist hierbei bereits die Auswechslung einer Entnahmearmatur. Das Installationsunternehmen muss vor Beginn der Arbeiten aufgrund von Wasseranalysen der Gesundheitsämter oder der Wasserversorgungsunternehmen die Eignung des vorgesehenen Installationsmaterials für die anstehende Wasserqualität überprüfen.

Im Interesse der Gesundheit der Benutzer muss vor der Ausführung der Installationsarbeiten durch Heimwerker gewarnt werden. Dies ist, wie oben bereits erläutert, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unzulässig.

Weitere Informationen finden Sie in der Wasserbenutzungssatzung und Trinkwasserverordnung.

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Teil 2: Hausinstallationen mit Werkstoffen aus Blei

Wie kommt Blei ins Trinkwasser?
Der Grenzwert für Blei beträgt seit dem 01.12.2013: 0,01 mg/I.
Da es praktisch nicht möglich ist, diese Grenzwerte in Ausführung einer Trinkwasserinstallation einzuhalten, müssen Bleirohrinstallationen umgehend ausgetauscht werden.
Das Trinkwasser ab Wasserwerk enthält Blei nur in geringen Konzentrationen, weit unterhalb des Grenzwertes. Blei kommt vor allem durch Hausinstallationen und durch noch vorhandene Hausanschlussleitungen aus Blei in das Trinkwasser. Ferner durch bleihaltige Lote, Messingbauteile und durch verzinkte Eisenwerkstoffe mit nicht normgerechter Verzinkung.
In Bleileitungen überschreitet die Bleikonzentration den Grenzwert der TrinkwV, und zwar bei den meisten Wässern schon nach sehr kurzer Verweilzeit (Stagnation) von weniger als einer Stunde.

Woran erkennt man Bleileitungen?
Bleileitungen sind weich, grau gefärbt und meist wulstig verlötet und häufig in geschwungenen Linien verlegt. Die Hausinstallation kann auch nur teilweise mit Bleirohren ausgeführt sein. Bei Häusern, die vor 1935 errichtet worden sind, muss mit Hausinstallationen aus Blei gerechnet werden. Sie wurden teilweise noch bis 1973 ausgeführt. Auch Hausanschlussleitungen sind in seltenen Fällen noch aus Blei.

Wie gefährlich ist Blei im Trinkwasser für die Gesundheit?
Akute Bleivergiftungen sind bei sauren Wässern, insbesondere bei Stagnation des Wassers in Rohren aus Blei, nicht auszuschließen. Ein Gesundheitsrisiko durch chronische Belastung besteht regelmäßig in Häusern mit Bleiinstallationen durch die ständige Aufnahme kleiner Bleimengen.

Ist der Werkstoff Blei für Trinkwasserleitungen zulässig?
Die Verwendung von Blei ist für Neuinstallationen und für Änderungen in der Hausinstallation nicht zulässig. Dies gilt auch für bleihaltige Lote. Bestehende Bleileitungen müssen baldmöglichst durch Leitungen aus geeigneten Werkstoffen ersetzt werden.

Wie kann ein Gesundheitsrisiko verringert werden?
Die sicherste und beste Lösung ist das Auswechseln der Bleirohre der Hausinstallation durch den Hauseigentümer unter Beachtung der Wasserbenutzungssatzung (siehe Teil I). Wasser für die Zubereitung von Speisen und Getränken soll grundsätzlich nicht in Rohren aus Blei gestanden haben. In vielen Fällen genügt es, das Wasser ablaufen zu lassen. In einigen Fällen (große Mietshäuser mit Bleileitungen oder überlange Hausanschlussleitungen aus Blei) ist diese Maßnahme jedoch nicht geeignet. In Zweifelsfällen wird für die Ernährung von Säuglingen und Kindern bis 6 Jahren eine anderweitige Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt empfohlen.

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Teil 3: Hausinstallationen mit Werkstoffen aus Kupfer

Wie kommt Kupfer ins Trinkwasser?
Der Grenzwert für Kupfer im Trinkwasser beträgt 2 mg/l. (TrinkwV).
Hierzu bemerkt die TrinkwV: „Grundlage ist eine für die durchschnittliche wöchentliche Trinkwasseraufnahme durch Verbraucher repräsentative Probe. Auf eine Untersuchung im Rahmen der Überwachung nach § 19 Abs. 7 kann in der Regel verzichtet werden, wenn der pH-Wert im Versorgungsgebiet größer oder gleich 7,8 ist. Trinkwasser ab Wasserwerk enthält Kupfer nur in geringen Konzentrationen unterhalb des Grenzwertes. In das Trinkwasser gelangt Kupfer vor allem durch Kupferwerkstoffe in der Hausinstallation (Rohre, Armaturen, Warmwasserbereiter u.a.). Die Kupferkonzentration im Wasser nimmt mit der Verweilzeit (Stagnation) des Wassers in Rohren oder der Warmbereitungsanlage mit Kupferbauteilen zu. Bei neuen Kupferinstallationen kann die Kupferabgabe an das Trinkwasser in den ersten zwei Jahren im Vergleich zu älteren Installationen deutlich höher sein. Ein zu tiefer pH-Wert kann zu einer Erhöhung der Kupferkonzentration führen. Kupferkonzentrationen über dem Richtwert können auftreten, wenn der Einsatz von Werkstoffen aus Kupfer ohne Berücksichtigung des durch die TrinkwV sowie die Norm DIN EN 50930-6, vorgegebenen Anwendungsbereichs erfolgt ist.

1. Anmerkung: Kupferrohre dürfen nicht mit bleihaltigen Loten verlötet werden (siehe Teil 2).

2. Anmerkung: Eine blaugrüne Verfärbung der Auftropfstelle bei der Sanitärkeramik oder an den Abläufen der Wasserhähne ist noch kein Hinweis auf zu hohe Kupferkonzentrationen im Trinkwasser, weil es sich um Kalkablagerungen handelt, die bereits durch geringe Kupfermengen verfärbt werden.

Wie gefährlich ist Kupfer im Trinkwasser für die Gesundheit?
Im Gegensatz zu Blei ist Kupfer ein lebenswichtiges Spurenelement, das allerdings in zu hohen Konzentrationen auch ungünstige gesundheitliche Wirkungen zeigt. Vor allem nicht gestillte Säuglinge sind gefährdet, wenn ihre Nahrung regelmäßig mit Trinkwasser zubereitet wird, dessen Kupfergehalt dauernd über dem Richtwert liegt. Erfahrungen über die gesundheitlichen Wirkungen liegen aus Einzelwasserversorgungen mit weichen Wässern (Härtebereich 1) und pH-Werten unter 6,5 vor. Danach traten Fälle von Magen/Darmstörungen bei zu hohen Kupferkonzentrationen sowie bei nicht gestillten Säuglingen Erkrankungen an frühkindlicher Leberzirrhose einschließlich Todesfälle auf.

Wie kann ein Gesundheitsrisiko vermieden werden?
Kupferinstallationen für Trinkwasser können uneingeschränkt ausgeführt werden, wenn der pH-Wert 7,4 oder höher ist oder zwischen pH 7,0 – 7,4 liegt und der TOC-Wert 1,5mg/l (1,5g/m³) nicht überschreitet. Ein Gesundheitsrisiko kann durch Einhaltung der technischen Regeln für die Hausinstallation vermieden werden (siehe Teil 1). Aus Vorsorgegründen sollte jede Möglichkeit zur Reduzierung der Kupferbelastung von Säuglingen genutzt werden. Insbesondere sollten Betreiber von Eigenwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) bei Kupferneuinstallationen das Gesundheitsamt um Rat fragen. Wurden Kupferrohre entgegen den Regeln der Technik hinsichtlich der Einsatzgrenzen in der Hausinstallation eingesetzt (beispielsweise bei zu niedrigem pH-Wert des Trinkwassers), dann darf daraus aus Vorsorgegründen kein Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.

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Teil 4: Hausinstallationen mit Werkstoffen aus feuerverzinkten Eisenwerkstoffen

Feuerverzinktes Stahlrohr
Feuerverzinktes Stahlrohr und Fittings sind sehr anfällig für verschiedene Korrosionsarten und mineralische Ablagerungen wie Kalk. Auch bilden sich oft nach kurzer Zeit Biofilme auf den rauen Rohrinnenflächen. Bei Warmwasserinstallation mit den heute geforderten Betriebstemperaturen sollte auf einen Einbau gänzlich verzichtet werden.

Wie kommt Zink ins Trinkwasser?
Der Richtwert (kein Grenzwert !) für Zink im Trinkwasser beträgt 5 mg/l. Der Richtwert gilt nach Stagnation von 12 Stunden. Innerhalb von 2 Jahren nach der Installation von verzinkten Stahlrohren gilt der Richtwert ohne Berücksichtigung der Stagnation. Trinkwasser ab Wasserwerk enthält Zink nur in geringen Konzentrationen, weit unterhalb des Richtwertes. In das Trinkwasser gelangt Zink vor allem durch verzinkte Werkstoffe oder zinkhaltige Legierungen (z.B. Messing) in der Hausinstallation (Rohre, Boiler oder Armaturen). Die Zinkkonzentration im Wasser nimmt mit der Verweilzeit (Stagnation) des Wassers in Rohren oder Boilern aus verzinkten Eisenwerkstoffen zu. Bei Neuinstallationen kann die Zinkabgabe an das Trinkwasser in den ersten zwei Jahren im Vergleich zu älteren Installationen deutlich höher sein. Ein zu tiefer pH-Wert kann zu einer Erhöhung der Zinkkonzentration führen. Zinkkonzentrationen über dem Richtwert können auftreten, wenn der Einsatz von Werkstoffen aus verzinkten Eisenwerkstoffen ohne Berücksichtigung des durch die TrinkwV und die. DIN 50930-6 vorgegebenen Anwendungsbereiches erfolgt ist. Anmerkung: Feuerverzinkte Eisenwerkstoffe niemals in Fließrichtung nach Kupferwerkstoffen einsetzen, weil dadurch die Lochkorrosion der verzinkten Eisenwerkstoffe verstärkt wird.

Wie gefährlich ist Zink im Trinkwasser für die Gesundheit?
Zink ist ein lebenswichtiges Spurenelement, das allerdings in zu hohen Konzentrationen auch ungünstige gesundheitliche Wirkungen zeigt. Bei höheren Konzentrationen kann die Aufnahme anderer Spurenelemente gestört werden.

Wie kann ein Gesundheitsrisiko vermieden werden?
Ein Gesundheitsrisiko kann durch Einhaltung der technischen Regeln für die Hausinstallation vermieden werden (siehe Teil l). Wurden verzinkte Eisenwerkstoffe entgegen den Regeln der Technik hinsichtlich der Einsatzgrenzen in der Hausinstallation eingesetzt (beispielsweise bei zu niedrigem pH-Wert des Trinkwassers), dann darf aus Vorsorgegründen kein Wasser, das in Leitungen oder Boiler aus verzinkten Eisenwerkstoffen gestanden hat, für die Säuglingsernährung verwendet werden. In vielen Fällen genügt es, das Wasser ablaufen zu lassen. In einigen Fällen (große Mietshäuser) ist diese Maßnahme jedoch nicht geeignet. In Zweifelsfällen wird für die Ernährung von Säuglingen eine anderweitige Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt empfohlen.



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