Gebühren und Beiträge

1. Trinkwasser

Seit dem 01.01.2020 beträgt die VERBRAUCHSGEBÜHR 2,96 € pro m³ Trinkwasser inklusive 7% Mehrwertsteuer (2,77 € pro m³ Trinkwasser netto).
Für die Vorhaltung von Trinkwasser wird eine GRUNDGEBÜHR erhoben. Der Gebührensatz bemisst sich nach der Größe des verwendeten Wasserzählers und beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit

Nenndurchfluß
Qn m³/Stunde
Dauerdurchfluß
Q3 m³/Stunde
Grundgebühr*
(netto)
Grundgebühr
inkl. 7% Mehrwertsteuer
1,5 bis 2,5bzw.bis 4132,00 €/Jahr141,24 €/Jahr
bis 6bzw.bis 10316,80 €/Jahr338,98 €/Jahr
bis 10bzw.bis 16528,00 €/Jahr564,96 €/Jahr
bis 15bzw.bis 25792,00 €/Jahr847,44 €/Jahr
bis 25 bzw.bis 401.320,00 €/Jahr1.412,40 €/Jahr
bis 40bzw.bis 632.112,00 €/Jahr2.259,84 €/Jahr
bis 60bzw.bis 1003.168,00 €/Jahr3.389,76 €/Jahr
bis 150bzw.bis 2507.920,00 €/Jahr8.474,40 €/Jahr

* Auf die Grundgebühr wird eine Mehrwertsteuer von 7 % erhoben.
Die Zählergröße können Sie den Angaben auf dem Wasserzähler entnehmen oder beim Zweckverband erfragen.

2. Abwasser
Ab dem 01.01.2023 tritt eine neue Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in Kraft.

Die Einleitungsgebühr beträgt für Volleinleiter (Anschluss an Kanal und zentraler Kläranlage) 3,11 € pro Kubikmeter Abwasser und für Teileinleiter (Anschluss nur an Kanal) 2,32 € pro Kubikmeter Abwasser.

Für die Vorhaltung der Abwassereinrichtungen wird eine GRUNDGEBÜHR für die Volleinleiter und Teileinleiter berechnet, die sich analog Trinkwasser an der Größe des verwendeten Wasserzählers (Zählermaßstab) bemisst.

Nenndurchfluß
Qn m³/Stunde
Dauerdurchfluß
Q3 m³/Stunde
Grundgebühr VolleinleiterGrundgebühr Teileinleiter
bis 2,5bzw.bis 472,00 €/Jahr24,00 €/Jahr
bis 6bzw.bis 10172,80 €/Jahr57,60 €/Jahr
bis 10bzw.bis 16288,00 €/Jahr96,00 €/Jahr
bis 15bzw.bis 25432,00 €/Jahr144,00 €/Jahr
bis 25 bzw.bis 40720,00 €/Jahr240,00 €/Jahr
bis 40bzw.bis 631.152,00 €/Jahr384,00 €/Jahr
bis 60bzw.bis 1001.728,00 €/Jahr576,00 €/Jahr
bis 150bzw.bis 2504.320,00 €/Jahr1.440,00 €/Jahr


3. Einleitungsgebühr für Grundstücksoberflächenentwässerung
Ab dem 01.01.2023 wird eine Gebühr für die Grundstücksoberflächenentwässerung in Höhe von 0,40 € / m² Gebührenbemessungsfläche erhoben.

4. Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe für Direkteinleiter beträgt 0,61 € pro Kubikmeter Abwasser.

5. Starkverschmutzerzuschläge (gewerbliche Abnehmer)
Überschreitet das eingeleitete Abwasser die durchschnittlichen Konzentrationen von Hausabwasser wird ein Zuschlag entsprechend der stärkeren Verschmutzung erhoben.

6. Beseitigungsgebühr
Für Teileinleiter und Direkteinleiter ist die Fäkalschlammentsorgung gebührenpflichtig und beträgt ab dem 01.01.2023 41,24 € je Kubikmeter Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen und 31,79 € je Kubikmeter Fäkalschlamm aus abflusslosen Gruben.

Beträge nach § 7 ThürKAG werden sowohl im Bereich Trinkwasser als auch im Bereich Abwasser nicht erhoben.