Gebühren und Beiträge

1. Trinkwasser

Ab dem 01.01.2012 beträgt die VERBRAUCHSGEBÜHR 3,04 € pro m³ Trinkwasser zuzüglich 7% Mehrwertsteuer.
Für die Vorhaltung von Trinkwasser wird eine GRUNDGEBÜHR erhoben. Der Gebührensatz bemisst sich nach der Größe des verwendeten Wasserzählers und beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit dem Nenndurchfluss:
Auf die Grundgebühr wird eine Mehrwertsteuer von 7 % erhoben.
Das typische Einfamilienhaus verfügt über einen Wasserzähler Qn 1,5 bis 2,5. In diesem Fall beträgt der Anteil der Grundgebühr in den errechneten zweimonatlichen Vorauszahlungsbeträgen 16,00 € pro Fälligkeit.
Bei einem Wasserzähler Qn 6 sind es zweimonatlich 38,00 €, bei einem Wasserzähler Qn 10 zweimonatlich 64,00 €.
Die Zählergröße können Sie den Angaben auf dem Wasserzähler entnehmen oder beim Zweckverband erfragen.

2. Einleitungsgebühr Abwasser

Die Einleitungsgebühr beträgt seit dem 01.01.2011 für Volleinleiter 3,89 € pro Kubikmeter Abwasser und für Teileinleiter 2,60 € pro Kubikmeter Abwasser.

3. Abwasserabgabe

Die Abwasserabgabe für Direkteinleiter beträgt 0,61 € pro Kubikmeter Abwasser.

4. Starkverschmutzerzuschläge (gewerbliche Abnehmer)

Überschreitet das eingeleitete Abwasser die durchschnittlichen Konzentrationen von Hausabwasser wird ein Zuschlag entsprechend der stärkeren Verschmutzung erhoben.

5. Beseitigungsgebühr

Für Teileinleiter und Direkteinleiter ist die Fäkalschlammentsorgung gebührenpflichtig und beträgt 36,14 € je Kubikmeter Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen und 29,30 € je Kubikmeter Fäkalschlamm aus abflusslosen Gruben.

Beträge nach § 7 ThürKAG werden sowohl im Bereich Trinkwasser als auch im Bereich Abwasser nicht erhoben.