Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.2007

1.Trinkwassergebühr

Ab 01.01.2008 beträgt die Gebühr  3,15 Euro (3,18 Euro bis 31.12.2007) pro Kubikmeter entnommenen Wassers (einschließlich 7 % Mehrwertsteuer) für Gebührenschuldner die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind und 2,94 Euro (2,97 Euro bis 31.12.2007) pro Kubikmeter entnommenen Wassers (zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer) für Gebührenschuldner die vorsteuerabzugsberechtigt sind.

2. Abwassergebühr / Abwasserabgabe

Die Abwassergebühr beträgt ab 01.01.2007:

Für Volleinleiter, dies sind Grundstücke dessen Abwässer ohne Kleinkläranlage über einen Kanal direkt in eine kommunale Kläranlage eingeleitet wird, 3,35 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

Für Teileinleiter, dies sind Grundstücke dessen Abwässer über eine Kleinkläranlage vorgereinigt  und über einen Kanal in einen Vorfluter einleiten, 2,02 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

Die Abwasserabgabe beträgt  für Direkteinleiter, dies sind Grundstücke dessen Abwässer über eine Kleinkläranlage vorgereinigt direkt in einen Vorfluter bzw. in den Untergrund einleiten, erhebt der Zweckverband eine Abwasserabgabe von 0,61 Cent je Kubikmeter Trinkwasserbezug. Für diese Grundstücke, die nicht am öffentlichen Kanal angeschlossen sind, ist der Zweckverband abgabepflichtig.

2.2 Starkverschmutzerzuschläge

Überschreitet das eingeleitete Abwasser die durchschnittlichen Konzentrationen von Hausab wasser wird ein Zuschlag entsprechend der stärkeren Verschmutzung erhoben.

1. bei Abwasser mit einer mittl. Konzentration an CSB von 1.200 mg/l um mehr als 10% um 10%, für jede weitere angefangene 600 mg/l um jeweils weitere 10%.

2. bei Abwasser mit einer mittl. Konzentration an Nges von 120 mg/l um mehr als 5% um 5%, für jede weitere angefangene 40 mg/l um jeweils weitere 5%.

3.bei Abwasser mit einer mittl. Konzentration an Pges von 30 mg/l um mehr als 5% um 5%, für jede weitere angefangene 20 mg/l um jeweils weitere 5%.

Die Zuschläge werden nebeneinander erhoben.

2.3 Fäkalienabfuhr ab 01.01.2008

Für Teileinleiter und Direkteinleiter ist die Fäkalschlammentsorgung  gebührenpflichtig und beträgt  29,30 Euro (28,65 Euro bis 31.12.2007) je Kubikmeter Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen und 14,85 Euro (14,84 Euro bis 31.12.2007) je Kubikmeter aus abflusslosen Gruben.

Die Entsorgungsinterwalle richten sich nach dem Einzelfall wie folgt:

- Mehrkammerausfaulgruben, Nutzvolumen >= 6 m³.
  Es erfolgt eine 2-jährige Entsorgung bei DIN-gerechter Dimensionierung.

- Mehrkammerabsetzgruben, Nutzvolumen < 6 m³.
  Es erfolgt mindestens eine jährliche Entsorgung, wobei von einer DIN-gerechten Dimensionierung ausgegangen wird.

- Mehrkammerabsetzgruben, Nutzvolumen >= 6 m³.
  Es erfolgt eine 2-jährige Entsorgung.

Der Zweckverband ist berechtigt, bei Überlastung bzw. Unterdimensionierung kürzere Entsorgungsinterwalle festzulegen. Der Entsorgungszyklus richtet sich nach der Grubengröße und den daran angeschlossenen Personen. Im Bedarfsfall sind 2, bzw. 3 mal jährliche Entsorgungen erforderlich.

Alle zusätzlichen Abfuhren werden mit Postwurfsendung bekannt gegeben. Es wird gebeten, den Zugang zu den Grundstückskläranlagen zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Abfuhrtermine durch den Grundstückseigentümer bitten wir um individuelle Terminvereinbarung. Mehrere Anfahrten der Entsorgungsfirma, welche vom Grundstückseigentümer verursacht werden, werden diesem in Rechnung gestellt.

Grundstückseigentümer, welche Ihrer Entsorgungspflicht nicht nachkommen, werden mit einem Zwangsgeld belegt, bis die Entsorgung ermöglicht wurde.

Bei Kleinkläranlagen mit vollbiologischer Reinigung nach DIN 4261-2 erfolgt die Fäkalschlammabfuhr bedarfsgerecht. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Wartung der Kleinkläranlage erfolgt im Bedarfsfall die eigenverantwortliche Anmeldung der Fäkalschlammabfuhr durch den Kunden beim ZWAS unter Tel. 036846/6830. Nach durchgeführter Wartung ist dem ZWAS eine Kopie des Wartungsprotokolls zu übersenden.

 
Die Satzungen finden Sie hier oder können in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Zella-Mehlis, Am Schießstand 30,
von Montag bis Donnerstag jeweils von 9.00 bis 15.00 Uhr, eingesehen werden.

Nähere Informationen zu Gebühren und Beiträgen finden Sie hier.

 

 

> Nähere Infos zu Gebühren
> Was sind Beiträge und Gebühren?
> Verbrauchsentwickung seit 1993